KAFFEEPAUSE 10: bAV - Merkmale und was hat der 01.01.2022 damit zu tun?

Ab 01.01.2022 ist „ER“ verpflichtend für alle bAV-Verträge. – Der Arbeitgeberzuschuss von 15%!

01.04.2021 16 min

Zusammenfassung & Show Notes

bAV Merkmale und was hat der 01.01.2022 damit zu tun - unser heutiges Thema

Ab 01.01.2022 ist er verpflichtend für alle bAV-Verträge.

Der durch das Betriebsrentengesetz eingeführte verpflichtende gesetzliche Arbeitgeberzuschuss bestimmt, dass der Arbeitgeber 15 % einer Entgeltumwandlung zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss weiterleiten muss, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Idee zur Einführung dieses Zuschusses lag schon 2018 darin, bereits heute einen Ausgleich für die spätere sozialversicherungspflichtige Versicherungsleistung (Alters-, Berufsunfähigkeitsrente oder Hinterbliebenenversorgung) zu gewähren.

Kommen Sie mit uns in die KAFFEEPAUSE und genießen einen leckeren Cappucino. 

 

 

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